Der Ausgang aus dem Personalstatut erfolgt über Art. 132 genfer Abkommen. Die Menschen finden sich selbst wieder, in ihrer Ganzheiligkeit, in Körper, Geist und Seele, im Transzendenzbezug und erfahren ihre Anbindung an die Präambel (Geist) und an ihr Grundrecht (Seele). Das Grundgesetz ist auf Mensch nicht anwendbar. Das Gesetz ist an das Recht gebunden. Das Recht ist nicht justiziabel.
Der Internierungsgrund in der Personifikation durch Zwangsverwaltung entfällt somit. Der Vertragsanspruch über die juristische Person, der unter Täuschung zustande gekommen ist, wird demnach vertragsgemäß aufgelöst. Die Heimschaffung ist vom Gewahrsamstaat zu gewährleisten. Der Mensch ist Rechterbe des Schöpfer im Inhaberund Urheberrecht und kann sein gesamtes Vermögen im Heimatrecht nur wegen dem Glaube halber überführen.
Hinweis auf den Gerichtstand und Gerichtbarkeit
Alle Menschen mit der geschützte Personen, die bei dem IZMR gemeldet sind, haben den Gerichtstand, Gerichthof der Menschen als Präventionsgericht in Muri / Bern www.gerichthof-mensch.org zu ihrem Schutz gewählt. Desweiteren ist der GdM ein präventives Feststellung-Gerichthof im Völkerrecht für die Einhaltung der noachidischen Gebote sowie ein frei wählbarer Schieds-Gerichthof.
Zu beachten ist der Pflichtgerichthof §§18-20 GVG, Art. 149 genfer Abkommen IV als 7. noachidisches Gebot.
Es ist die Pflicht jedes Menschen, für das in ihm wohnende Recht einzutreten, zu bauen und zu bewahren.
Das IZMR ist das Medium der Menschen - Wir bauen die Arche in der Sinnesflut.
Spenden: www.opferhilfe-mensch.net/spenden.html